ARD und ZDF klagen für höhere Rundfunkbeiträge

Sender klagen für höhere Rundfunkbeiträge

Wegen Rundfunkbeitrag vor Gericht

Der Streit um die Anhebung des Rundfunkbeitrags spitzt sich zu. Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben Verfassungsbeschwerde eingereicht, da die Bundesländer bislang keinen Beschluss zur empfohlenen Erhöhung getroffen haben. 

Uneinigkeit der Bundesländer blockiert Beitragserhöhung

Damit ist eine fristgerechte Anpassung des Beitrags zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich. Die Sender wollen mit ihrem Schritt den Druck auf die Ministerpräsidenten erhöhen, die Mitte Dezember erneut über das Thema beraten wollen. Die KEF hatte bereits vor Monaten eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen.

Aktuell liegt der Beitrag bei 18,36 Euro und bringt jährlich rund neun Milliarden Euro für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Doch Uneinigkeit zwischen den Bundesländern verhindert bislang eine Einigung. Die öffentlich-rechtlichen Sender argumentieren, dass sie auf eine verlässliche Finanzierung angewiesen sind, um ihre Aufgaben langfristig erfüllen zu können.

Intendanten betonen Bedeutung unabhängiger Finanzierung

Kai Gniffke, ARD-Vorsitzender und Intendant des SWR, betonte, dass der Schritt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, schwerfalle, aber notwendig sei, um die gesetzlich geregelte staatsferne Finanzierung des Rundfunks zu sichern.

Auch ZDF-Intendant Norbert Himmler unterstrich die Bedeutung einer unabhängigen Finanzierung für die journalistische Freiheit. Angesichts weltweiter Krisen und wachsender Unsicherheiten in Deutschland sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Garant für verlässliche Informationen und gesellschaftliche Stabilität.

ajaskaadmin
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