
Alfons Schuhbeck bleibt vorerst auf freiem Fuß
Alfons Schuhbeck wurde wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Er trat seine Strafe im August 2023 an. Bereits im Mai 2025 wurde seine Haftaufenthaltsunterbrechung aus gesundheitlichen Gründen bewilligt, da er medizinische Hilfe benötigt, die im Gefängnis derzeit nicht gewährleistet ist.
Die zuständige Staatsanwaltschaft München I bestätigte, dass derzeit geprüft wird, „ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden kann. Jedenfalls bis zum Abschluss dieser Prüfung muss sich der Verurteilte nicht zum weiteren Vollzug der Haftstrafe in der JVA einfinden.“

Schuhbeck ist schwer erkrankt
Laut Berichten aus seinem Umfeld und der „Bild“-Zeitung leidet Schuhbeck unter einer schweren Erkrankung – möglicherweise sogar Krebs – und hat sich einer Operation unterziehen müssen. Er befinde sich wegen der Folgen der OP in regelmäßiger medizinischer Betreuung – teils mehrmals wöchentlich – und sei trotz der Situation gefasst und zuversichtlich. „Musste sich einer sehr schweren Operation unterziehen“, zitierte t‑online einen engen Freund, der auf lebenswichtige Eingriffe hinweist.
Sein neuer Strafprozess startet am 24. Juni 2025 und betrifft Vorwürfe wegen Subventionsbetrugs im Rahmen von Corona-Hilfen. Mehrere Verhandlungstermine sind angesetzt; ein Urteil könnte Mitte Juli folgen. Zusätzlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und versuchtem Betrug. Trotz der juristischen Last bleibt unklar, wie es abseits medizinischer Belange weitergeht.
Das aktuelle Gutachten der Behörden und Ärzte wird ausschlaggebend sein für die Frage, ob Schuhbeck bald wieder in die JVA Rothenfeld zurückkehren muss oder ob eine Langzeitbehandlung im häuslichen Umfeld fortgesetzt werden darf. Monika Gruber, eine langjährige Freundin, kritisierte bereits, er werde „wie ein Schwerverbrecher behandelt“, obwohl er kooperativ und in Behandlung sei.