
Betrug, Insolvenzverschleppung und ein zerbrochenes Imperium
Alfons Schuhbeck ist bekannt für seine Kochkünste, TV-Auftritte und Gewürzläden. Doch nun steht der 74-Jährige erneut am Abgrund. Das Landgericht München I verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Neben Insolvenzverschleppung wurde Schuhbeck auch Betrug zur Last gelegt.
Die Strafe umfasst ebenfalls seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, deren Vollzug bislang aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt war. Laut Staatsanwaltschaft habe Schuhbeck „aus grobem Eigennutz“ gehandelt und die Pandemie als Gelegenheit genutzt, um sein marodes Firmenimperium künstlich am Leben zu halten. Besonders verwerflich: Er habe versucht, „sein Lebenswerk und den Schein aufrechtzuerhalten“, statt Verantwortung zu übernehmen.
Reue und Verteidigungsstrategie ohne Erfolg
In einer persönlichen Erklärung zeigte sich Alfons Schuhbeck einsichtig: „Es tut mir sehr leid.“ Seine beiden Verteidiger verzichteten auf eine konkrete Strafmaßforderung, plädierten jedoch dafür, dass das Gericht im unteren Bereich des Strafrahmens bleiben solle.
Verteidiger Norbert Scharf argumentierte, Schuhbecks Gläubiger hätten selbst entschieden, mit ihm Geschäfte zu machen – trotz bekannter finanzieller Schwierigkeiten. Viele hätten sich wohl vom Strahl der berühmten Marke blenden lassen.
Doch die Argumentation half nicht: Das Gericht blieb bei seiner Einschätzung, dass Schuhbecks Verhalten in hohem Maße verantwortungslos und eigennützig gewesen sei.