Udo Jürgens: Verkaufsverbot für sein Best-Of-Album

Udo Jürgens: Verkaufsverbot für sein Best-Of-Album

„Merci, Udo! 2“

Das posthum veröffentlichte Udo-Jürgens-Best-Of „Merci, Udo! 2“ darf nach einem Medienbericht nicht mehr verkauft werden. Dahinter soll ein Rechtsstreit stecken.

Udo Jürgens Konzert.
Der Verkauf einer Udo-Jürgens-Best-Of-CD soll gerichtlich untersagt worden sein.

Die beiden Udo-Jürgens-Best-Of-Platten „Merci, Udo!“ und „Merci, Udo! 2“ waren Dauergäste in den Schlager-Charts. Doch jetzt darf zumindest die zweite Ausgabe der posthum veröffentlichten Liedersammlung nicht mehr verkauft werden. Nach einem Bericht der „Bild“ unterliegt „Merci, Udo! 2“ nun einem gerichtlichen Verkaufsverbot. Dahinter soll ein Rechtsstreit stecken.

Udo Jürgens: Streit sein Vermächtnis

Das Verkaufsverbot für die 27 auf „Merci, Udo! 2“ enthaltenen Lieder (darunter auch ein Duett mit Helene Fischer) sollen Udo Jürgens vier Kinder, sowie seine letzte Lebensgefährtin Michaela Moritz vor dem Landgericht Hamburg erwirkt haben. Die „Bild“ berichtet weiter, dass dem Urteil nach aktuell auch keine anderen, neuen Alben mit der Musik von Udo Jürgens veröffentlicht werden dürfen. Dahinter soll ein Streit der Familie von Udo Jürgens mit seinem ehemaligen Manager und der „Udo Jürgens Master AG“, bei der dieser Präsident ist, darüber stehen, wer nach dem Tod des Musikers die Rechte an den Werken des Ausnahmemusikers hat. Dem Bericht nach will die Familie verhindern, dass wahllos neue Jürgens-Kompilationen auf den Markt geworfen werden“. Und tatsächlich ist „Merci, Udo! 2“ aus dem Sortiment der großen Online-Shops bereits verschwunden.

Richard Strobl
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