Pfandpflicht für Milcherzeugnisse ab 2024: Was Kunden jetzt wissen müssen

Pfandpflicht 2024: Was Kunden jetzt wissen müssen

Bald droht eine neue Pfandpflicht, die jetzt viele Milcherzeugnisse betrifft, sodass Kunden damit rechnen müssen, dass ihr Einkauf bald mehr kostet. Dazu kann es künftig zu einem Mehraufwand kommen, denn die Pfandrückgabe muss ebenfalls einkalkuliert werden.

Mehrere Leergutautomaten stehen nebeneinander

Neue Pfandpflicht kommt

Mittlerweile sind es zahlreiche Verbraucher gewohnt, beim Einkauf ihr Leergut direkt zurückzubringen. Die PET-Einwegflaschen und Dosen nehmen häufig einiges an Platz weg, und auch das Rückgeld, das durch das Pfand zusammenkommt, ist nicht zu verachten. Jetzt soll eine neue Pfandpflicht kommen, die Milcherzeugnisse betrifft und so Kunden vor neue Herausforderungen stellt.

In Zukunft könnte die Leergutrückgabe an den Automaten länger dauern. Durch ein neues Gesetz sollen bald weitere Produkte mit Pfand belegt werden, sodass die Behälter nach deren Entleerung ebenfalls wieder zurückzubringen sind. Aldi, Kaufland und alle anderen Supermärkte und Discounter müssen also bald umrüsten.

Das kommt auf die Kunden jetzt zu

Ab 2024 könnte sich einiges im Einzelhandel ändern. Davon betroffen ist auch das langjährig bekannte Pfandsystem. In Deutschland zahlt der Kunde pro PET-Flasche 25 Cent Pfand. Bringt er die Flasche dann zurück, bekommt er den Pfandbetrag erstattet. Und jetzt kommen weitere Behälter dazu. Durch die neu gestaltete Pfandpflicht sind künftig auch Milcherzeugnisse betroffen, für die die Kunden ebenfalls Pfand bezahlen müssen.

Konkret trifft die erweiterte Pflicht Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen, die ein Volumen von 0,1 Liter bis 0,3 Liter aufweisen. Das bedeutet also auch, dass eine Vielzahl an Produkten, die bislang ohne Pfand belegt waren, von da pfandpflichtig sind. Milchmischgetränke beispielsweise sind dann im neuen Pfandgesetz enthalten.

Neuerungen bei der Aufmachung

Doch das ist längst nicht alles, denn die Flaschen an sich sollen sich ebenfalls verändern. Sie sollen mit einem Deckel versehen werden, der an der Flasche bleibt und somit zurückzubringen ist. Damit soll das Wegwerfen von Verschlusskappen verhindert werden, denn sie sind eine starke Umweltbelastung.

Alle Getränkeflaschen mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern sollen ab Juli 2024 mit diesen Deckeln versehen sein. Generell ist dies jedoch nur eine Sache der Gewohnheit, was vermutlich auch für die neu aufgenommenen Produkte in das Pfandsystem gilt.

Adrian
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