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Marius Borg Høiby: Ex-Freundin blitzt mit Forderung ab

15.10.2026, 12:59 Uhr

Neue Niederlage vor Gericht im Fall Marius Borg Høiby – diesmal allerdings nicht für ihn selbst. Eine seiner früheren Freundinnen wollte im anstehenden Berufungsprozess deutlich mehr Geld von Mette-Marits Sohn erstreiten. Das Berufungsgericht in Oslo hat ihren Antrag jetzt abgelehnt.

Die Entscheidung des Borgarting lagmannsrett wurde am Mittwoch, 14. Oktober 2026, per Pressemitteilung bekannt, wie die norwegische Nachrichtenagentur NTB berichtet. Betroffen ist die Frau, die in norwegischen Medien als „Frogner-Frau“ bezeichnet wird – nach dem Osloer Stadtteil, in dem sie wohnte. Sie ist eine der Geschädigten im Strafverfahren gegen den 29-Jährigen.

Worum es bei der Forderung ging

Das Osloer Bezirksgericht hatte Høiby im Juni unter anderem dazu verurteilt, der Frau eine Genugtuung von 110.000 Kronen zu zahlen, umgerechnet rund 9.400 Euro. Ihre Opferanwältin Mette Yvonne Larsen hielt diesen Betrag für zu niedrig. Sie forderte bis zu 250.000 Kronen (rund 21.400 Euro) und beantragte, dass das Berufungsgericht die Summe im kommenden Prozess neu bewertet.

Ihre Begründung laut VG: Die Taten gegen ihre Mandantin lägen nah an einer Misshandlung in einer nahen Beziehung nach Paragraf 282 des norwegischen Strafgesetzbuchs. Wegen dieses Delikts war Høiby im Fall der Frogner-Frau allerdings weder angeklagt noch verurteilt worden.

Opferanwältin Mette Yvonne Larsen im Prozess gegen Marius Borg Høiby in Oslo
Opferanwältin Mette Yvonne Larsen im Prozess gegen Marius Borg Høiby, Osloer Bezirksgericht, 06.03.2026. Foto: IMAGO / NTB (Ole Berg-Rusten)

So begründet das Gericht die Absage

Das Borgarting lagmannsrett gab dem Antrag nicht statt. Eine erneute Prüfung der Genugtuung würde nach Angaben des Gerichts eine umfangreiche neue Beweisaufnahme erfordern und wäre ein erheblicher Nachteil für die Durchführung der Berufungsverhandlung. Zudem betreffe die Frage nicht Høibys Berufung gegen den Schuldspruch, wie VG aus der Entscheidung zitiert.

Høibys Verteidiger Alexander Greaker zeigte sich gegenüber VG zufrieden:

„Wir haben die ganze Zeit deutlich gemacht, dass die Forderung nicht in das angesetzte Berufungsverfahren gehört.“

Verteidiger Alexander Greaker gegenüber VG (übersetzt aus dem Norwegischen)

Anwältin Larsen sagte der Agentur NTB, sie habe die Entscheidung kaum lesen können und ihre Mandantin, die sich im Ausland aufhalte, noch nicht informiert. Sie hoffe, dass das Gericht seine Abläufe im Umgang mit Geschädigten überprüfe. Ganz vom Tisch ist die Forderung laut NTB nicht: Die Frau kann ihren Anspruch weiterhin auf zivilrechtlichem Weg verfolgen.

Was Høiby angefochten hat – und was nicht

Das Bezirksgericht hatte Høiby am 15. Juni 2026 zu vier Jahren Haft verurteilt. Er legte noch am selben Tag Berufung ein. Dabei unterscheidet er klar zwischen den einzelnen Schuldsprüchen:

  • Nicht angefochten: die Verurteilungen im Fall der Frogner-Frau, darunter Gewalt, Sachbeschädigung, rücksichtsloses und sexuell kränkendes Verhalten sowie wiederholte Verstöße gegen ein Kontaktverbot. Diese Taten hatte er im Prozess teilweise eingeräumt.
  • Angefochten: die Schuldsprüche wegen zweier Vergewaltigungen sowie wegen Misshandlung seiner früheren Partnerin Nora Haukland. Diese Vorwürfe bestreitet er.

Bereits am 10. September war bekannt geworden, dass das Berufungsgericht Schuldfrage, Strafmaß und Entschädigungen neu verhandelt. Was das für ein mögliches Strafmaß bedeutet, lesen Sie hier: Marius Borg Høiby: Warum ihm jetzt mehr Haft droht.

Der Fall im Überblick

Stichpunkt Stand
Urteil Bezirksgericht Oslo 15. Juni 2026, vier Jahre Haft
Genugtuung für die Frogner-Frau 110.000 Kronen (rund 9.400 Euro)
Forderung ihrer Anwältin bis zu 250.000 Kronen (rund 21.400 Euro)
Entscheidung Berufungsgericht 14. Oktober 2026: Antrag abgelehnt
Berufungsprozess 9. Februar bis 5. März 2027, Borgarting lagmannsrett
Verteidiger Alexander Greaker und Daniel Storrvik (seit Ende September)

Wie es für Mette-Marits Sohn jetzt weitergeht

Høiby befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, die er mit elektronischer Fußfessel auf dem Anwesen Skaugum verbringt. Anfang Oktober hatte er einer Verlängerung um vier Wochen zugestimmt und über seinen Anwalt erklären lassen, dass er arbeiten möchte – mehr dazu im Artikel Marius Borg Høiby bleibt freiwillig in U-Haft – und sucht Arbeit. Wie sein Alltag unter Auflagen aussieht, zeigt außerdem unser Bericht Marius Borg Høiby: So ungewöhnlich läuft seine Haft ab.

Für die Frogner-Frau bedeutet die Entscheidung vom Mittwoch: Ihre Genugtuung bleibt im Strafverfahren bei 110.000 Kronen. Ob sie am Ende mehr Geld zugesprochen bekommt, entscheidet sich – wenn überhaupt – in einem eigenen Zivilverfahren und nicht im Berufungsprozess ab Februar 2027.

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