Marius Borg Høiby (29) sitzt weiterhin im Hochsicherheitsgefängnis Ila bei Oslo. Nach seiner Verurteilung zu vier Jahren Haft schien zuletzt alles auf eine baldige Freilassung hinauszulaufen – jetzt zeigt sich, dass ein bestimmtes Datum darüber entscheidet, wie es für den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit weitergeht.
Ein Termin, der alles verändern könnte
Am 15. Juni 2026 verurteilte das Bezirksgericht Oslo Marius Borg Høiby zu vier Jahren Haft, unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen. Noch am selben Tag beantragte er seine Freilassung aus der Untersuchungshaft, um bei seiner schwer kranken Mutter sein zu können. Das Gericht lehnte ab. Nach norwegischem Recht muss die Untersuchungshaft nach einem Urteil aber regelmäßig neu geprüft werden – im Fall Høiby läuft die aktuelle Frist am 13. Juli 2026 ab. Bis dahin hat sich der 29-Jährige mit dem Verbleib in Haft abgefunden.
Kein Einspruch gegen die Haft – aber gegen das Urteil
Wie die norwegische Zeitung Aftenposten berichtete, akzeptiert Høiby die aktuelle Haftentscheidung, ohne dagegen vorzugehen.
„Gegen das jüngste Gefängnisurteil werde er keine Berufung einlegen.“
Petar Sekulic, Verteidiger von Marius Borg Høiby, gegenüber „Aftenposten“
Anders sieht es beim eigentlichen Strafmaß aus: Gegen die vierjährige Haftstrafe hat Høibys Verteidigung Berufung eingelegt, da er seine Unschuld in den Vergewaltigungsfällen weiterhin beteuert. Auch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung. Ein Termin für das Berufungsverfahren steht laut norwegischen Medien noch nicht fest – möglich wäre ein Prozess erst im kommenden Jahr.
Warum die kranke Mutter eine zentrale Rolle spielt
Høibys Antrag auf Freilassung war eng mit dem Gesundheitszustand seiner Mutter verknüpft. Kronprinzessin Mette-Marit leidet an der unheilbaren Lungenkrankheit Lungenfibrose und erhielt Mitte Juni 2026 eine neue Lunge. Die Genesung nach der Transplantation ist langwierig – Høiby wollte seine Mutter in dieser Zeit begleiten. Die Gerichte in Oslo ließen sich davon bislang nicht überzeugen: Zu groß sei weiterhin die Gefahr, dass er gegen ein bestehendes Kontaktverbot zu einer Ex-Freundin verstößt oder erneut gewalttätig wird.

Diese Optionen hat das Gericht am 13. Juli
Zum Ablauf der aktuellen Frist muss die Justiz neu entscheiden, wie es mit Høibys Untersuchungshaft weitergeht. Nach den bisherigen Gerichtsbeschlüssen kommen mehrere Szenarien infrage:
- Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Verlängerung der Untersuchungshaft, sollte weiterhin Wiederholungsgefahr gesehen werden.
- Das Gericht ordnet stattdessen elektronische Überwachung per Fußfessel an – eine Option, die die Richter in ihrem Beschluss ausdrücklich offengelassen haben.
- Ohne neuen Antrag der Staatsanwaltschaft müsste Høiby aus der Untersuchungshaft entlassen werden, bliebe aber bis zum Berufungsprozess vorbestraft und unter Auflagen.

Der Fall Høiby im Überblick
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 02.02.2026 | Beginn der Untersuchungshaft wegen Verstoßes gegen ein Kontaktverbot |
| 15.06.2026 | Verurteilung zu vier Jahren Haft, Antrag auf Freilassung noch am selben Tag |
| 24.06.2026 | Gericht lehnt Freilassung ab, Høiby akzeptiert die Entscheidung |
| 13.07.2026 | Frist läuft ab: Neuprüfung der Untersuchungshaft steht an |
| offen | Berufungsverfahren gegen das Urteil, laut Medienberichten frühestens 2027 |
Wie es für Marius Borg Høiby nach dem 13. Juli weitergeht, ist damit offen. Sicher ist nur: Der Blick nach Oslo bleibt gerichtet, während parallel das Berufungsverfahren gegen sein Urteil seinen Lauf nimmt.
Von: Anna-Lena Kramer bearbeitet mit KI