
Gerichte greifen durch – Pocher bringt Verfahren ins Rollen
Der Auslöser für die drastische Maßnahme war kein automatischer Justizvorgang: Oliver Pocher stellte 2024 persönlich den Antrag auf Ordnungshaft, nachdem Fat Comedy trotz Unterlassungsverpflichtung mehrfach das Video der Ohrfeige verbreitet hatte. Zunächst wies das Landgericht Frankfurt den Antrag zurück – doch Pocher ließ nicht locker.
Seine Beschwerde hatte beim Oberlandesgericht Frankfurt Erfolg. Das OLG sah insgesamt fünf Verstöße gegen das Verbot und bewertete Fat Comedys Verhalten als hartnäckig und uneinsichtig. Daher entschied man sich gegen ein Ordnungsgeld und direkt für eine zwölftägige Ordnungshaft.

Rechtlich ungewöhnlich – aber zulässig
Normalerweise ist eine Ordnungshaft die „letzte Eskalationsstufe“ – vorher greifen Gerichte oft zu Geldstrafen. Doch das OLG argumentierte, dass bei Fat Comedys öffentlicher Missachtung gerichtlicher Anordnungen und dem Versuch, sich Zahlungsforderungen zu entziehen, eine bloße Geldstrafe nicht reiche.
Zudem stelle er sich als mittellos dar, was eine zeitnahe Vollstreckung unmöglich mache. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, entschied sich das Gericht bewusst für Haft – mit Signalwirkung.
Ein Präzedenzfall für digitale Persönlichkeitsrechte
Die Entscheidung sendet ein klares Signal: Wer Persönlichkeitsrechte verletzt und gerichtliche Verbote ignoriert, muss mit echten Konsequenzen rechnen. Pocher und seine Anwältin sehen darin eine Stärkung des Rechtsstaats – gerade im Umgang mit viralen Angriffen. Auch für andere Influencer dürfte das Urteil eine Warnung sein: Online-Reichweite schützt nicht vor Haft.