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Heino: Nach AfD-Wahlwerbung folgt jetzt ein teurer Schritt

07.07.2026, 15:33 Uhr

Eine Wahlwerbung der AfD mit seinem Namen hat für Schlagerstar Heino ein juristisches Nachspiel – und für die Partei könnte es jetzt teuer werden. Der 87-Jährige lässt sich nicht für politische Zwecke vereinnahmen und geht nun offiziell gegen die AfD Uckermark vor.

Wahlwerbung sorgte für Ärger

Vor der Landratswahl in der Uckermark hatte der AfD-Politiker Felix Teichner im April auf Social Media geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Für den Volksmusiker ein Vorgang, der so nie hätte passieren dürfen. Er habe sich in dieser Form nie geäußert, stellte sein Manager Helmut Werner gegenüber der Deutschen Presse-Agentur klar.

Heino zieht vor Gericht

Wie Werner bestätigte, hat Heino beim Landesgericht Innsbruck Klage eingereicht – wegen immateriellen Schadens fordert er mindestens 30.000 Euro von der AfD Uckermark. Der Vorwurf: Die Partei habe mit ihrer Wahlwerbung sowohl Persönlichkeits- als auch Markenrechte des Sängers verletzt.

„Grundsätzlich wehrt sich Heino gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke. Die AfD-Wahlwerbung ist ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt wird, wo er nicht hingehört.“

Helmut Werner, Manager von Heino

Die Klage sei laut Werner ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“. Geprüft werde außerdem, ob auch gegen den AfD-Politiker Teichner persönlich juristisch vorgegangen wird. Die AfD Uckermark hat nach Gerichtsangaben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich damit verpflichtet, derartige Werbung künftig zu unterlassen.

Nicht die erste Auseinandersetzung mit Rechtspopulisten

Heino bei einem Auftritt auf einer Bühne
Heino beim SchlagerOlymp 2026, Zentraler Festplatz Berlin, 30.05.2026. Foto: IMAGO / mix1

Erst wenige Tage zuvor war Heino im Zusammenhang mit der österreichischen FPÖ in die Schlagzeilen geraten. Anlass war ein Volksfest in Wien zum 70-jährigen Bestehen der Partei, bei dem Heino als Stargast auftreten sollte. Der Sänger lehnte jedoch ab – aus denselben Gründen, die auch hinter seinem Vorgehen gegen die AfD stecken: „Weil ich mich von keiner politischen Kraft vor ihren Wagen spannen lassen will“, begründete Heino seine Entscheidung.

FPÖ stellt die Geschehnisse anders dar

Die FPÖ selbst schilderte den Vorgang in einer Presseaussendung abweichend und behauptete, die Partei habe Heino abgesagt. Grund sei ein aus ihrer Sicht „finanziell überzogenes Angebot“ von Manager Werner gewesen. Man habe sich deshalb für Schlagerstar Roberto Blanco als Ersatz entschieden.

Heinos politische Haltung

Der Sänger, der mit seinen Volksliedern und bei Auftritten eine ausgeprägt patriotische Seite pflegt, hat sich zuletzt nur einmal öffentlich politisch positioniert: Bei der vergangenen Bundestagswahl bekannte er sich als CDU-Wähler und Unterstützer von Friedrich Merz.

Der Fall in Kürze

  • Die AfD Uckermark warb im April mit einem angeblichen Zitat von Heino für einen Kandidaten.
  • Heino reichte daraufhin beim Landesgericht Innsbruck Klage ein.
  • Gefordert werden mindestens 30.000 Euro wegen immateriellen Schadens.
  • Die AfD Uckermark gab bereits eine Unterlassungserklärung ab.
  • Ein juristisches Vorgehen gegen den verantwortlichen Politiker wird geprüft.
Detail Angabe
Kläger Heino (Heinz Georg Kramm)
Beklagte AfD Uckermark
Gericht Landesgericht Innsbruck
Forderung mindestens 30.000 Euro
Grund Verletzung von Persönlichkeits- und Markenrechten

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Von: Julian Weber bearbeitet mit KI

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