Nach rund neun Monaten in Untersuchungshaft hat ein Osloer Gericht entschieden: Marius Borg Høiby (29) soll freikommen. Doch die Fußfessel ist der Sohn von Königin Mette-Marit (53) damit noch nicht los – und im Gerichtsbeschluss steckt ein brisantes Detail.
Am Montag, 2. November 2026, verhandelte das Osloer Amtsgericht (Oslo tingrett) erneut über die Untersuchungshaft von Marius Borg Høiby. Die Anklagebehörde wollte ihn weitere vier Wochen mit elektronischer Fußfessel auf dem Anwesen Skaugum festhalten. Seine neuen Verteidiger Daniel Storrvik und Alexander Greaker beantragten dagegen die Freilassung – und setzten sich am Nachmittag durch, wie NRK, TV 2 und die Bild übereinstimmend berichten.
„Høiby ist sehr zufrieden, und die Freilassung ist ein wichtiger Durchbruch für uns. Die Anklagebehörde hat die Voraussetzungen für eine weitere Inhaftierung falsch bewertet.“
Die Verteidiger Daniel Storrvik und Alexander Greaker gegenüber NRK (Übersetzung aus dem Norwegischen)
Diese Auflagen hat das Gericht festgelegt
Ganz ohne Bedingungen soll Høiby laut Beschluss nicht in die Freiheit. Das Gericht hält laut TV 2 zwei Maßnahmen für ausreichend, aber auch für notwendig:
- Meldepflicht bei der Polizei
- Drogen- und Alkoholtests
- Wann, wo und wie oft beides stattfindet, entscheidet die Polizei.
Laut NRK nennt das Gericht außerdem die weitere Behandlung als Teil der Voraussetzungen. Die Verhandlung fand teilweise hinter verschlossenen Türen statt. Die Verteidigung hatte zwei Zeugen geladen: eine Person aus dem Strafvollzug, die Høiby während der Fußfessel-Zeit betreut hat, und laut Nettavisen und „Se og Hør“ einen Psychiater, der ihn seit Längerem begleitet. Bei dessen Aussage musste die Presse den Saal verlassen.
Storrvik hatte die Lage seines Mandanten auf Skaugum vor Gericht als „prekär“ beschrieben. Gegenüber der Zeitung „Aftenposten“ sagte er laut „Se og Hør“: „Es ist eine Isolation, die es für ihn sehr, sehr schwer macht.“

Das Detail mit dem Alkoholtest
Brisant ist ein Punkt, über den TV 2 und NRK berichten: Bei einem unangekündigten Test schlug Høiby während seiner Zeit mit Fußfessel einmal auf Alkohol an – Alkohol ist ihm unter den Auflagen streng verboten. Im Beschluss heißt es laut TV 2, auch wenn der Strafvollzug den Fall nicht abschließend bewertet und keine formelle Verstoßmeldung geschickt habe, gehe das Gericht davon aus, dass er „mit größter Wahrscheinlichkeit“ am Vortag des Tests Alkohol getrunken habe. Darüber hinaus gebe es keinen Verdacht auf weitere Verstöße, auch zur Ex-Partnerin habe er keinen Kontakt aufgenommen.
Høiby selbst bestreitet das. „Ja, er bestreitet, freiwillig Alkohol getrunken zu haben. Es hat auch niemand vom Strafvollzug vermutet, dass er Alkohol getrunken hat, auch nicht diejenigen, die den Test durchgeführt haben“, sagte Storrvik zu TV 2 (Übersetzung).
Warum Høiby trotzdem noch nicht frei ist
Die Anklagebehörde will die Entscheidung nicht hinnehmen. Polizeianwältin Oda Karterud kündigte gegenüber NRK und TV 2 Berufung beim Berufungsgericht Borgarting an – und zwar mit aufschiebender Wirkung. Das heißt: Høiby bleibt vorerst mit Fußfessel auf Skaugum, bis das höhere Gericht entschieden hat. Laut „Se og Hør“ dürfte das voraussichtlich innerhalb von zwei Tagen geschehen.

Karterud wertet den Alkoholbefund als Verstoß gegen die Auflagen und sieht weiterhin die Gefahr eines Rückfalls in den Drogen- und Alkoholkonsum sowie neuer Straftaten. Neue Straftaten während der Haft seien zwar nicht registriert worden, sagte sie TV 2, ihre Einschätzung stütze sich aber auf Høibys Vorgeschichte.
„Wir halten es nicht für richtig, ihn jetzt freizulassen.“
Polizeianwältin Oda Karterud gegenüber TV 2 (Übersetzung aus dem Norwegischen)
Storrvik hält dagegen: Høiby habe in den vier Monaten außerhalb des Gefängnisses gezeigt, dass er den Willen und die Fähigkeit habe, sich von Rauschmitteln und Straftaten fernzuhalten. Den Gerichtsbeschluss nannte er gegenüber TV 2 „vernünftig und gut begründet“ – er hoffe, dass die Anklagebehörde ihre Berufung nach der Lektüre zurückziehe.
Neun Monate Haft: die wichtigsten Stationen
Erst Anfang Oktober hatte Høiby einer weiteren Verlängerung seiner Haft noch zugestimmt, wie Schlagerplanet berichtete. Laut TV 2 tat er das bei den beiden jüngsten Verlängerungen. Diesmal wollte er raus.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Anfang Februar 2026 | Festnahme kurz vor Prozessbeginn, Untersuchungshaft im Gefängnis |
| 3. Februar 2026 | Beginn des Prozesses am Osloer Amtsgericht |
| 15. Juni 2026 | Urteil: vier Jahre Haft, Høiby legt Berufung ein |
| Juli 2026 | Wechsel in den Hausarrest mit Fußfessel auf Skaugum |
| 2. November 2026 | Amtsgericht ordnet Freilassung an, Anklage geht in Berufung |
| 9. Februar bis 5. März 2027 | Geplantes Berufungsverfahren vor dem Gericht Borgarting |
Insgesamt saß Høiby laut NRK 39 Wochen am Stück in Untersuchungshaft, die letzten 16 Wochen davon mit Fußfessel in seinem Haus auf Skaugum. Im Juni war er unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen und Misshandlung seiner Ex-Freundin Nora Haukland zu vier Jahren Haft verurteilt worden, von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen wurde er freigesprochen. Gegen die Schuldsprüche wegen Vergewaltigung und Misshandlung hat er Berufung eingelegt, die Anklage wiederum gegen das Strafmaß. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt in diesen Punkten die Unschuldsvermutung. Zuletzt sorgte auch ein Antrag seiner Ex-Freundin für Schlagzeilen.
Jobsuche und nächste Entscheidung
Seit Anfang Oktober versucht Høiby laut Nettavisen, einen Job zu finden – bislang ohne Erfolg. Laut „Se og Hør“ will er die Suche nach einer Freilassung verstärken. Ob es so weit kommt, liegt nun beim Berufungsgericht Borgarting: Bestätigt es den Beschluss, wäre nach rund neun Monaten auch die Zeit mit Fußfessel auf Skaugum vorbei. Hebt es ihn auf, bleibt Marius Borg Høiby vorerst in Untersuchungshaft.