Oliver Pocher: Der Schläger könnte in den Knast wandern - Strafverteidiger spricht Klartext!

Oliver Pocher Prügelattacke Fat Comedy- Anwalt

Ein Schlag mit Folgen!

Oliver Pocher (44) wurde zum Opfer einer Gewalttat. Nachdem Fat Comedy in aller Öffentlichkeit auf den 44-Jährigen einfach drauf losgegangen ist, werden die Rufe nach einer harten Strafe täglich lauter! 

Im Moment könne Oliver Pocher"gewisse Frequenzbereiche nicht hören"

"Der Vorfall steht für mich exemplarisch für eine Verrohung in der Gesellschaft, um die wir uns dringend kümmern müssen" – ein Satz des NRW-Innenministers Herbert Reul. Der bekannte Politiker ist für seine Härte bekannt und hat bei "Bild" über den Fall Oliver Pocher gesprochen. In diesem Zusammenhang hatte er ausdrücklich verdeutlicht, dass die Konsequenzen für den Angreifer Fat Comedy schwer wiegen könnten. Denn lustig war die Attacke ganz sicher nicht...

Kürzlich hatte sich Oliver Pocher erstmals zu der Aktion öffentlich geäußert. "Mein Ohr ist ziemlich angeschlagen gewesen und wenn ich Pech habe, habe ich irreparable Schäden." Oliver Pocher befinde sich in "Behandlung", um die Schmerzen und Probleme wieder "in den Griff zu bekommen". Im Moment könne Oliver Pocher"gewisse Frequenzbereiche nicht hören"

...eine hohe Mindeststrafe von zwei Jahren anzusetzen, damit klar ist, dass es in der Regel hierfür Knast gibt.

Es wird auf maximale Strafe plädiert!

Dieser Angriff, beginnend mit dem Schlag und der veröffentlichung des Clips könnte das Strafmaß massiv beeinflussen, wie ein mit dem Fall vertrauter Strafverteidiger im Interview mit "Bild" darlegt. Dabei zielt die Argumentation von Burkhard Benecken auf die "enorme kriminelle Energie eines sogenannten Happy-Slapping-Täters". Was wird hiermit bezeichnet? Mit Happy Slapping wird eine Tat betitelt, die bildlich dargestellt wird – mit der Annahme, werden die Opfer der Angriffe erniedrigt. 

Demnach werde Oliver Pocher auf "Körperverletzung" plädieren und hoffe "auf eine maximale Strafe". "Die Körperverletzungsvorschriften erfassen gar nicht den Kern des Vorwurfs, nämlich dass ein Täter sprichwörtlich über Leichen geht, indem er von Anfang an plant, das Tatgeschehen zu filmen und später zu veröffentlichen." Beneckens Ansicht nach müsse ein neuer Paragraf im Strafgesetzbuch erfolgen.

Des Weiteren wird von einem "Präzedenzfall", gesprochen und vorgeschlagen, "eine hohe Mindeststrafe von zwei Jahren anzusetzen, damit klar ist, dass es in der Regel hierfür Knast gibt." Es bleibt jetzt abzuwarten, ob diese Strafe wirklich beschlossen wird...

Nathalie
Lade weitere Inhalte ...