
Monatelanger Psychoterror gegen die Geissens
Carmen Geiss (60) zeigt sich entsetzt über das Urteil im Stalker-Prozess gegen Steven S. (38), der ihre Tochter Davina (22) monatelang mit Morddrohungen und Psychoterror überzogen hatte. Trotz der Schwere der Vorwürfe fiel das Urteil des Bezirksgerichts Kulm in der Schweiz milde aus: fünf Monate Freiheitsstrafe und 45 Tagessätze Geldstrafe, die durch die bereits abgesessene Sicherheitshaft als abgegolten galten. Zudem wurde dem Täter eine Entschädigung von 12.600 Franken zugesprochen.
Im Jahr 2024 erhielt Davina Geiss über Instagram zahlreiche beleidigende und bedrohliche Nachrichten von Steven S. Er drohte ihr unter anderem, sie „zu Tode zu stechen“ und plante sogar stellvertretende Angriffe auf Frauen in einem Solarium, da er glaubte, Davina hätte sie ihm „auf den Hals gehetzt“.
Auch andere Familienmitglieder der Geissens wurden von ihm belästigt. Steven S. leidet an paranoider Schizophrenie und Wahnvorstellungen und war zuletzt obdachlos. Gegen ihn laufen noch weitere Verfahren vor einem Schweizer Obergericht.
Carmen Geiss: „Muss erst jemand sterben?“
Carmen Geiss äußerte sich nach dem Urteil fassungslos: „Ich fasse es nicht. Da bedroht ein psychisch schwer kranker, vollkommen unberechenbarer Mann unsere Tochter Davina und spricht sogar öffentlich davon, dass er stellvertretend für uns wildfremde Frauen abstechen will. Und was macht das Gericht? Spricht ihm sogar noch eine üppige Entschädigung zu!“
Sie kritisierte zudem, dass trotz eines Gutachtens, das eine Unterbringung in einer geschlossenen Klinik empfahl, keine stationäre Maßnahme angeordnet wurde. Der Richter sah keine ausreichende Schwere der Drohungen, um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen. Carmen Geiss weiter: „Muss erst jemand sterben, bevor hier etwas unternommen wird? Ich liebe die Schweiz als Land wirklich sehr, aber was sich da gerade abspielt, das ist einfach nur extrem gefährlich. Wir fühlen uns hier von der Schweizer Justiz komplett im Stich gelassen.“