15 Jahre nach „Wetten, dass..?“-Unfall: Samuel Koch kämpft erneut vor Gericht

15 Jahre nach „Wetten, dass..?“-Unfall: Samuel Koch kämpft erneut vor Gericht

Folgenschwerer Vorfall

Es war einer der dramatischsten Momente der deutschen TV-Geschichte: Der Unfall von Samuel Koch bei „Wetten, dass..?“ veränderte sein Leben für immer. Nun entscheidet das Bundessozialgericht, ob der Vorfall offiziell als Arbeitsunfall gilt.

Unfall mit Folgen – und juristischer Streit

Im Dezember 2010 trat Samuel Koch (37) in der ZDF-Show mit Thomas Gottschalk (75) an. Mit Sprungstiefeln wollte er im Vorwärtssalto über mehrere Autos springen. Beim vierten Fahrzeug kam es zur Katastrophe: Der damals 23-Jährige stürzte und ist seither querschnittsgelähmt. Schon 2020 stellte Koch einen Antrag, den Vorfall als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen.

Doch sowohl die Berufsgenossenschaft als auch die Vorinstanzen lehnten ab. Ihre Begründung: Koch habe sein Wett-Team selbst zusammengestellt und sei quasi sein eigener Regisseur gewesen. Zudem sei sein Auftritt vor allem durch das eigene Interesse motiviert gewesen, sein Können einem Millionenpublikum zu zeigen.

Revision am Bundessozialgericht

Weil er bislang keinen Erfolg hatte, legte Koch Revision ein. Am 24. September wird sich nun der 2. Senat des Bundessozialgerichts in Kassel mit dem Fall befassen. Entscheidend ist die Frage, ob Koch als „Wie-Beschäftigter“ versichert war – oder ob sein Mitwirken in erster Linie eine private Initiative darstellte.

Klar ist: Der Unfall war für Koch ein tiefer Einschnitt, der weit über den Moment der Livesendung hinauswirkt. Ob er jetzt nach 15 Jahren auch juristisch als Arbeitsunfall anerkannt wird, könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben.

ajaskaadmin
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