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Dieter Nuhr: Nach Kritik an Witz – jetzt drohen Konsequenzen

01.07.2026, 13:59 Uhr

Dieter Nuhr sorgt mit einem Witz über Femizide in seiner ARD-Sendung seit Wochen für Diskussionen. Jetzt eskaliert der Streit: Die Produktionsfirma des Kabarettisten droht einer österreichischen Zeitung mit rechtlichen Schritten.

Femizid-Witz in „Nuhr im Ersten“ sorgt für Kritik

In seiner ARD-Sendung „Nuhr im Ersten“ widmete sich Dieter Nuhr dem Thema Femizide in Deutschland. Er wandte sich gegen Pauschalurteile gegenüber Männern und erklärte, dass hierzulande jährlich 300 bis 350 Femizide passierten und jeder einzelne Fall einer zu viel sei. Da aber viele Millionen Männer in Deutschland lebten, liege die Wahrscheinlichkeit, in einer Beziehung auf einen Frauenmörder zu treffen, praktisch bei null. Seine Pointe dazu:

„Zur Sicherheit wäre es nicht schlecht, wenn man den Partner vor dem Geschlechtsverkehr einfach erst mal kennenlernt.“

Dieter Nuhr in „Nuhr im Ersten“

Der österreichische „Standard“ kommentierte den Auftritt am 22. Juni unter dem Titel „Bei Dieter Nuhr müssen selbst Femizide für eine Pointe herhalten“. Kritiker werfen Nuhr darin vor, getötete Frauen für einen Witz zu benutzen und eine Täter-Opfer-Umkehr zu betreiben. Auch mehrere deutsche Medien griffen den Fall auf, darunter t-online mit einer eigenen Meinungskolumne unter dem Titel „Nuhr verscherzt sich“.

Nuhr TV droht dem „Standard“ mit Klage

Die Nuhr TV GmbH, an der Dieter Nuhr als Gesellschafter beteiligt ist, wollte den Kommentar offenbar nicht auf sich sitzen lassen. Geschäftsführer Holger Harms forderte die Redaktion auf, den Beitrag zu löschen, und bezeichnete ihn als „in Titel, Vorspann und Gesamttendenz unwahr, sinnentstellend“ und geschäftsschädigend. Die gesetzte Löschfrist soll am 25. Juni abgelaufen sein. Sollte sie verstreichen, kündigte die Firma an, „gerichtliche Schritte einzuleiten“ – darunter eine einstweilige Verfügung gegen die Standard Verlagsgesellschaft m.b.H. sowie gegen die verantwortliche Autorin persönlich. Die entstehenden Kosten hätte demnach der „Standard“ zu tragen.

Dieter Nuhr im Porträt bei einer Preisverleihung in Berlin
Dieter Nuhr bei der Verleihung des Leo-Baeck-Preises in Berlin, 10.06.2026. Foto: IMAGO / Breuel-Bild (Frederik Kern)

Nuhr TV stellt klar, worum es dem Komiker eigentlich gehe: nicht um die Opfer von Femiziden, sondern um die Sprache, mit der pauschale Vorurteile gegenüber Männern gesellschaftsfähig gemacht würden. Diese „publizistische Denkfigur“ greife Nuhr auf und führe sie mit dem „anerkannten Stilmittel der Übertreibung ad absurdum“.

„Künstlerische Freiheit“ – RBB verteidigt Nuhr

Auch der für die Sendung verantwortliche RBB stellte sich hinter Nuhr. Ein Sprecher sagte auf Anfrage von t-online:

„Selbstverständlich sind wir uns unserer öffentlich-rechtlichen Aufgabe und Verantwortung bei der Gestaltung des Programms bewusst, in Satireformaten gilt es jedoch auch die künstlerische Freiheit zu achten.“

RBB-Sprecher gegenüber t-online

Der „Standard“ weist die Forderung zurück

Die Redaktion des „Standard“ ließ die Drohung nicht auf sich beruhen und wies die Löschforderung zurück. In einer Stellungnahme der Chefredaktion heißt es, die Meinungsfreiheit gelte auch für Kommentare, die nicht Nuhrs eigener Meinung entsprächen – und zwar dieselbe Meinungsfreiheit, die der Comedian in der Vergangenheit selbst häufig als gefährdet ansah.

Datum Ereignis
vor dem 22.06.2026 Ausstrahlung von Nuhrs Femizid-Witz in „Nuhr im Ersten“
22.06.2026 Kritischer Kommentar im „Standard“
bis 25.06.2026 Von Nuhr TV gesetzte Löschfrist
30.06.2026 „Süddeutsche Zeitung“ fragt bei Nuhr TV nach
01.07.2026 Nuhr TV: aktuell keine Klage geplant

Wie geht es weiter?

Am Dienstag berichtete die „Süddeutsche Zeitung“, man habe Nuhrs Produktionsfirma noch einmal um eine Stellungnahme gebeten. Die Antwort fiel deutlich zurückhaltender aus als die vorangegangene Drohung: „Die Nuhr TV GmbH erwägt aktuell keine Klage.“ Ob es also tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommt, bleibt vorerst offen. Festzuhalten bleibt:

  • Nuhr TV hat rechtliche Schritte angedroht, aber bislang nicht eingeleitet.
  • Der „Standard“ hat den Kommentar nicht gelöscht.
  • Der RBB stellt sich weiterhin hinter die künstlerische Freiheit der Sendung.
  • Eine endgültige Entscheidung von Nuhr TV steht offiziell noch aus.

Von: Anna-Lena Kramer bearbeitet mit KI

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