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Sophie Imelmann nach Urteil gegen Yasin: „Ich bin auch wütend“

06.11.2026, 09:03 Uhr

Einen Tag nach dem Urteil gegen Reality-Star Yasin Mohamed (35) hat sich Schauspielerin Sophie Imelmann (30) ausführlich auf Instagram zu Wort gemeldet. Ihre Worte schwanken zwischen Erleichterung, Dankbarkeit – und offener Wut. Yasin selbst hält mit einer klaren Ansage dagegen.

Das Amtsgericht München hatte Yasin Mohamed am Mittwoch, 4. November 2026, wegen Vergewaltigung seiner damaligen Freundin Sophie Imelmann verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Yasin bestreitet die Vorwürfe. Am Donnerstagabend veröffentlichte Imelmann nun einen mehrseitigen Text-Post.

Sophie Imelmann: „Eine riesige Last von mir abgefallen“

Gleich zu Beginn macht die frühere „Köln 50667“-Darstellerin klar, was das Urteil für sie bedeutet:

„Ich bin erleichtert, glücklich & überwältigt. Nach zwei Jahren ist endlich eine riesige Last von mir abgefallen.“

Sophie Imelmann auf Instagram, 5. November 2026

Der Prozess habe ihr „viel abverlangt“, schreibt sie und zählt auf: „Lügen, Demütigungen, Panikattacken & Momente, in denen ich mich gefragt habe, wie viel ein Mensch eigentlich aushalten kann.“ Aufgegeben habe sie trotzdem nie – sie habe „bis zum Schluss dafür gekämpft, mir ein kleines Stück Gerechtigkeit zurückzuholen“.

„Aber ich bin auch wütend“

Doch der Post ist keine reine Dankesrede. „Ja … ich bin dankbar. Aber ich bin auch wütend“, schreibt Imelmann. Wütend darüber, „wie viel Frauen durchstehen müssen, nur um gehört zu werden“.

Ein Satz fällt dabei besonders auf: „Für mich gibt es keine ‚typische‘ oder ‚untypische‘ Vergewaltigung.“ Laut dpa hatte das Gericht bei der Urteilsbegründung von einer „stark untypischen Vergewaltigung“ gesprochen. Imelmann fordert außerdem: „Nur Ja heißt Ja!“

Auch an die Justiz richtet sie einen Appell:

  • „Gerichtsprozesse können unglaublich retraumatisierend sein.“
  • Sie wünsche sich „mehr Sensibilität und Verantwortung seitens der Justiz“, damit andere Betroffene nicht durchstehen müssen, was sie im Gerichtssaal erlebt habe.
  • „Es muss sich noch verdammt viel verändern!!!“

Dank an Freundinnen und Anwälte

Am Ende bedankt sich Imelmann bei allen, die ihr geschrieben und an sie geglaubt haben – und vor allem bei ihren Freundinnen: „Ohne euch hätte ich das niemals geschafft. […] Ihr seid mein kleines Dorf.“ Namentlich dankt sie außerdem ihrem Rechtsanwalt Abdou Gabbar, Rechtsanwalt Michael Noll und Anwältin Sonja Hecht.

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Das Urteil gegen Yasin Mohamed auf einen Blick

Laut Anklage soll es im Juli 2024 in einem Hotelzimmer in Griechenland zu der Tat gekommen sein – direkt nach den Dreharbeiten zu „Love Island VIP“, wo sich die beiden kennengelernt hatten. Das Gericht hielt Imelmanns Aussage für glaubhaft. Richterin Regina Partin sagte laut Bild: „Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung.“

Punkt Details
Gericht Amtsgericht München
Urteil vom 4. November 2026
Strafe 1 Jahr und 8 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Bewährungszeit 3 Jahre
Auflage 200 Stunden gemeinnützige Arbeit
Forderung Staatsanwaltschaft 2 Jahre und 8 Monate Haft
Forderung Verteidigung Freispruch
Rechtskraft Nein – Verteidigung kündigte Rechtsmittel an

Strafmildernd wirkte sich laut Berichten aus, dass Yasin Mohamed nicht vorbestraft ist. Sein Verteidiger Alexander Esser hatte auf Freispruch plädiert. Imelmanns Anwalt Abdou Gabbar betonte dagegen laut Berliner Kurier: „Nein heißt Nein. Nicht mehr und nicht weniger.“

Öffentlich gemacht hatte Imelmann ihre Vorwürfe bereits im Dezember 2024 – damals über Instagram. Schlagerplanet berichtete: Skandal vor dem Dschungelcamp: Schwere Gewalt-Vorwürfe gegen Kandidat Yasin.

Yasin Mohamed: „Wir gehen in Berufung“

Und wie reagiert Yasin? Er meldete sich laut Promiflash in seiner Instagram-Story – und kündigte an, das Urteil nicht hinzunehmen:

„Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir gehen in Berufung und ich werde weiterhin für meine Unschuld kämpfen!“

Yasin Mohamed in seiner Instagram-Story, laut Promiflash

Für die Berufung bleibt laut Berliner Kurier Zeit bis zum 11. November 2026. Geht Yasin tatsächlich in Berufung, wird der Fall vor dem Landgericht komplett neu verhandelt. Bis dahin gilt: Das Urteil ist nicht rechtskräftig – das letzte Wort in diesem Fall ist also noch nicht gesprochen.

Von: Julian Weber bearbeitet mit KI

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