Für Jimi Blue Ochsenknecht (34) ist die juristische Hängepartie um eine jahrealte Hotelrechnung offenbar noch lange nicht vorbei. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Innsbruck sorgt jetzt für eine überraschende Wende in seinem Betrugsverfahren.
Diversion gekippt: Prozess wird fortgesetzt
Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat die frühere Einigung im Verfahren gegen den Schauspieler und Realitystar aufgehoben. Wie unter anderem Oe24 berichtet, gab das Gericht einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Innsbruck vollständig statt. Damit muss sich Jimi Blue erneut vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten – ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Gegen die Entscheidung des OLG kann kein weiteres Rechtsmittel mehr eingelegt werden.
Das Landesgericht Innsbruck hatte das Strafverfahren wegen schweren Betrugs am 22. August 2025 per Diversion beendet: Ochsenknecht kam ohne Verurteilung davon, musste dafür aber eine Geldbuße von 18.000 Euro zahlen. Genau diese Lösung ist nun vom Tisch.

Die Hintergründe: Eine Hotelrechnung aus Tirol
Im Zentrum des Falls steht eine offene Rechnung aus dem Jahr 2021. Damals hatte Jimi Blue im Vier-Sterne-Hotel „Sonne“ in Kirchberg bei Kitzbühel mehrere Tage lang seinen 30. Geburtstag gefeiert – mit Freunden, Après-Ski, Suiten und gehobenem Essen. Bei der Abreise funktionierte seine Kreditkarte nicht. Der Schauspieler sicherte zwar eine schnelle Überweisung zu, dazu kam es aber offenbar nicht.
- Trotz Mahnungen blieb die Rechnung über Jahre unbezahlt.
- Auch Angebote zur Ratenzahlung änderten daran nichts.
- Selbst rechtskräftige Zivilurteile brachten kein Geld.
Der Hotelier erstattete schließlich Anzeige. Im Juni 2025 wurde Ochsenknecht am Hamburger Flughafen festgenommen. Erst nach 23 Tagen in Untersuchungshaft kam er gegen Kaution wieder frei – nachdem die offene Summe von 13.827 Euro von dritter Seite beglichen worden war.
„Nicht geständig“: Warum die Staatsanwaltschaft nicht lockerließ
Dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck die glimpfliche Einigung nicht akzeptieren wollte, machte ihr Sprecher Hansjörg Mayr bereits im Frühjahr deutlich, als die Beschwerde eingereicht wurde:
„Wir sind der Meinung, dass die Diversionsvoraussetzungen nicht vorliegen. Der Angeklagte war zum Vorwurf des Betruges nicht geständig.“
Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck
Auch das sogenannte Nachtatverhalten habe aus Sicht der Anklagebehörde nicht den Voraussetzungen für eine Diversion entsprochen. Mit dieser Argumentation ist die Staatsanwaltschaft beim OLG nun durchgedrungen.
Der Fall im Überblick
| Ereignis | Info |
|---|---|
| Anlass der Rechnung | 30. Geburtstagsfeier, Hotel „Sonne“, Kirchberg bei Kitzbühel (2021) |
| Offener Betrag | 13.827 Euro |
| Festnahme | Juni 2025, Flughafen Hamburg |
| Untersuchungshaft | 23 Tage |
| Diversion (LG Innsbruck) | 22.08.2025, Geldbuße von 18.000 Euro |
| Beschwerde der Staatsanwaltschaft | eingelegt im Frühjahr 2026 |
| Entscheidung OLG Innsbruck | Diversion aufgehoben, Verfahren wird fortgesetzt |
| Nächster Schritt | Neuer Prozess am Landesgericht Innsbruck, Termin offen |
Droht Jimi Blue jetzt eine Haftstrafe?
Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts ist der Fall wieder an seinem Ausgangspunkt angekommen. Im schlimmsten Fall droht Jimi Blue bei einer Verurteilung wegen schweren Betrugs sogar eine Freiheitsstrafe. Der Sohn von Schauspieler Uwe Ochsenknecht stand in den vergangenen Jahren nicht nur als Darsteller, sondern auch als Musiker und Realitystar in der Öffentlichkeit. Privat ist er Vater einer vierjährigen Tochter.
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Von: Julian Weber bearbeitet mit KI