Am Montag richteten sich alle Blicke auf das Osloer Bezirksgericht: Darf Marius Borg Høiby, der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, die Untersuchungshaft verlassen – oder bleibt die Fußfessel dran? Nun ist die Entscheidung gefallen.
Wer ist Marius Borg Høiby?
Marius Borg Høiby ist 29 Jahre alt und der älteste Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit – aus einer Beziehung vor ihrer Ehe mit Kronprinz Haakon. Er gehört nicht zur norwegischen Thronfolge und tritt offiziell nicht als Mitglied des Königshauses auf. Seit Monaten steht er wegen eines Strafverfahrens im Fokus internationaler Medien.
Am 15. Juni 2026 verurteilte ihn ein Osloer Gericht in erster Instanz zu vier Jahren Haft. Laut übereinstimmenden Medienberichten – unter anderem von ZDF und der norwegischen Zeitung Aftenposten – wurde er in zwei Fällen wegen Vergewaltigung sowie wegen Misshandlung in einer nahen Beziehung schuldig gesprochen; von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Høiby hat Berufung eingelegt, ein Berufungsverfahren wird nicht vor 2027 erwartet.
Hausarrest auf Skaugum – mit elektronischer Fußfessel
In Untersuchungshaft sitzt Høiby bereits seit Anfang Februar 2026. Am 13. Juli 2026 entschied das Osloer Bezirksgericht, dass er die U-Haft nicht länger im Gefängnis Ila, sondern mit einer elektronischen Fußfessel auf dem Anwesen Skaugum verbüßen darf – dort, wo auch die Kronprinzenfamilie lebt. Zuständig war Richterin Lise Bogen Behrens.
Die Auflagen sind streng. Zu den Bedingungen zählen laut brisant.de unter anderem:
- das dauerhafte Tragen einer elektronischen Fußfessel,
- unangekündigte Kontrollbesuche der Polizei mit Alkohol- und Drogentests,
- ein Kontaktverbot zu einer früheren Partnerin, dessen wiederholte Verletzung überhaupt erst zur Untersuchungshaft geführt hatte.
Verlassen darf Høiby das Anwesen nur in eng begrenzten Ausnahmen – etwa für Arbeit, Ausbildung, medizinische Behandlung oder Krankenhausbesuche in der Familie. Sein Verteidiger machte deutlich, wie sehr ihn die Situation belastet:
„Marius möchte nicht seiner Freiheit beraubt werden, auch nicht in den eigenen vier Wänden.“
Verteidiger von Marius Borg Høiby, zitiert nach brisant.de

Warum die Staatsanwaltschaft plötzlich umschwenkte
Eigentlich hatte vieles auf eine Lockerung hingedeutet. Anfang August habe die Staatsanwaltschaft laut Aftenposten signalisiert, Høiby könne womöglich auf freien Fuß kommen. Dann folgte am 7. August die Kehrtwende: Die Anklagebehörde beantragte, die Fußfessel-Haft um weitere vier Wochen zu verlängern. Zur Begründung hieß es laut Aftenposten, die Wiederholungsgefahr sei nicht ausreichend gesunken, um eine Freilassung zu verantworten. Sein Verteidiger Petar Sekulic zeigte sich überrascht – schließlich sei zuvor eine Freilassung in Aussicht gestellt worden.
Die Entscheidung vom Montag
Am Montag, dem 10. August 2026, verhandelte das Osloer Bezirksgericht erneut über den Fall. Das Ergebnis, über das Bild und mehrere norwegische Medien wie Nettavisen und Seher berichten: Die Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel auf Skaugum wird um weitere vier Wochen verlängert. Damit bleibt Marius Borg Høiby vorerst unter elektronischer Kontrolle – eine für ihn bittere Nachricht, hatte er doch auf ein Ende der Fußfessel gehofft. Über eine erneute Verlängerung dürfte in rund vier Wochen entschieden werden. Das eigentliche Berufungsverfahren gegen seine Verurteilung steht ohnehin erst 2027 an.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Februar 2026 | Untersuchungshaft nach wiederholtem Verstoß gegen ein Kontaktverbot |
| 15. Juni 2026 | Vier Jahre Haft in erster Instanz (u. a. Vergewaltigung in zwei Fällen) |
| 13. Juli 2026 | Hausarrest auf Skaugum mit Fußfessel statt Gefängnis |
| 7. August 2026 | Staatsanwaltschaft beantragt Verlängerung um vier Wochen |
| 10. August 2026 | Gericht verlängert die Fußfessel-Haft um weitere vier Wochen |
| 2027 | Berufungsverfahren erwartet |
Für die Familie ist es eine weitere Belastung in einer ohnehin schwierigen Zeit: Kronprinzessin Mette-Marit hatte sich zuletzt von einer Operation erholt. Öffentlich äußerten sich weder sie noch Kronprinz Haakon zum Verfahren gegen ihren Sohn.
Von: Julian Weber bearbeitet mit KI