Christian Ulmen und das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ befinden sich in einem juristischen Clinch – und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat nun eine wichtige Weichenstellung vorgenommen. Der Beschluss vom 22. Juni 2026 bringt dem Schauspieler in einem zentralen Punkt Erleichterung, lässt aber viele Fragen offen.
Der Auslöser: Spiegel-Artikel vom März 2026
Am 20. März 2026 erschien in der Ausgabe 13/2026 des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ ein Artikel unter dem Drucktitel „Entblößt im Netz“. Online lief er unter der Überschrift „Strafanzeige gegen Christian Ulmen – ‚Du hast mich virtuell vergewaltigt'“. Darin erhob Collien Fernandes (44) – langjährige Weggefährtin und ehemalige Ehefrau des Schauspielers Christian Ulmen (50) – schwere Vorwürfe: von körperlichen Übergriffen bis hin zu sogenannten Deepfakes. Als Deepfakes bezeichnet man mithilfe Künstlicher Intelligenz manipulierte oder vollständig neu erzeugte Bilder, Videos und Tonaufnahmen.
Der Bericht schlug hohe Wellen. Ende März 2026 demonstrierten rund 2.000 Menschen in München unter dem Motto „Solidarität mit Collien Fernandes“ gegen sexualisierte Online-Gewalt und für eine konsequente Strafverfolgung bei Deepfake-Missbrauch.
Fünf Forderungen: Was Ulmen vor Gericht beantragte
Ulmen ging juristisch gegen den Artikel vor und stellte fünf Unterlassungsbegehren. Die folgende Übersicht zeigt, wie das Landgericht Hamburg (Anfang Mai 2026) und das Oberlandesgericht Hamburg (22. Juni 2026) jeweils entschieden:
| # | Forderung | LG Hamburg | OLG Hamburg |
|---|---|---|---|
| 1 | Deepfake-Video-Verdacht untersagen | Abgelehnt | Untersagt ✓ |
| 2 | Verdacht körperlicher Übergriffe & schwerer Drohungen | Abgelehnt | Abgelehnt |
| 3 | Mutmaßliche Misshandlung auf Mallorca | Abgelehnt | Abgelehnt |
| 4 | Passage zum Mallorca-Gerichtstermin | Untersagt ✓ | Bestätigt ✓ |
| 5 | E-Mail-Zitate an Strafverteidiger | Abgelehnt | Untersagt ✓ |
Erste Instanz: Landgericht Hamburg wies die meisten Anträge ab
Anfang Mai 2026 entschied das Landgericht Hamburg überwiegend zugunsten des Spiegel-Verlags. Von Ulmens fünf Anträgen erkannte das Gericht nur einen einzigen an: die Untersagung einer Passage, die den Mallorca-Gerichtstermin betraf. Die restlichen vier Punkte – darunter der Deepfake-Video-Verdacht und die Gewaltvorwürfe – wurden zurückgewiesen. Ulmen legte daraufhin sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht ein.
Collien Fernandes reagiert auf Instagram
Parallel zum laufenden Verfahren meldete sich Collien Fernandes auf Instagram zu Wort. Sie teilte zwei Passagen aus dem Spiegel-Artikel und versah ihren Post mit der Caption „Breaking News: Ulmen scheitert vor Oberlandesgericht Hamburg“. Die zitierten Stellen beziehen sich auf Punkte, die das OLG als unstreitig einstufte.
Der OLG-Beschluss: Teilerfolg mit klaren Grenzen
Am 22. Juni 2026 erging der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. Das Gericht untersagte dem Spiegel, den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner ehemaligen Frau hergestellt oder verbreitet. Anders als das Landgericht sah das OLG diesen Verdacht als zwingend im Artikel angelegt – sowohl hinsichtlich Herstellung als auch Verbreitung. Für eine solche Verdachtsberichterstattung fehle jedoch der erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen.
Ulmens Anwälte werteten den Beschluss als wichtigen Etappensieg:
„Der Deepfake-Video-Verdacht habe eine an Hysterie grenzende Folgeberichterstattung ausgelöst.“
Pressemitteilung der Anwälte Christian Ulmens, Juni 2026
Dass Ulmen Deepfake-Fotos erstellte und verschickte, gilt dagegen als unstreitig und darf vom Spiegel weiterhin berichtet werden. Laut OLG-Feststellung habe Ulmen „unstreitig pornografische Videos und Fotos von anderen der Ex-Ehefrau ähnlich sehenden Frauen unter ihrem Namen verbreitet“ – mit der Absicht, beim Empfänger den Eindruck zu erwecken, es handele sich um Aufnahmen von Fernandes selbst. Ebenso bleibt dem Magazin die Berichterstattung über die zentralen Gewaltvorwürfe erlaubt.
So reagiert der Spiegel
Der Spiegel betont seinerseits, dass die Kernvorwürfe durch den OLG-Beschluss unangetastet bleiben: Die Berichterstattung über den Verdacht sexualisierter digitaler Gewalt und körperlicher Übergriffe dürfe weiterhin erscheinen. Das Magazin habe die beanstandeten Stellen bereits mit klarstellenden Sätzen und einem Transparenzhinweis versehen und prüfe das weitere juristische Vorgehen.
Was jetzt noch offen ist
Mehrere Verfahrensstränge sind noch nicht abgeschlossen:
- Strafverfahren Mallorca: Das Bezirksgericht Palma de Mallorca hat seine Zuständigkeit verneint.
- Strafverfahren Potsdam: Das Verfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium, relevante Ergebnisse liegen bislang nicht vor.
- Spiegel-Verlag: Das Magazin prüft das weitere juristische Vorgehen gegen den OLG-Beschluss.
Ulmens Anwälte appellieren derweil, die laufenden Ermittlungen abzuwarten, bevor weitere Schlussfolgerungen gezogen werden. Der Fall bleibt damit sowohl juristisch als auch gesellschaftlich hochaktuell.
Mehr zum Thema: Collien Fernandes zieht Schlussstrich nach Ulmen-Ehe