Ein Klassiker des deutschen Kinos verschwindet vorerst aus Streaming, TV und Vertrieb: Regisseur Wim Wenders zieht seinen Film „Falsche Bewegung“ zurück – wegen einer Nacktszene mit der damals 13-jährigen Nastassja Kinski. Der Fall erschüttert die Filmbranche und befeuert eine überfällige Debatte über den Umgang mit dem deutschen Filmerbe.
Was ist passiert?
Die Wim-Wenders-Stiftung gab bekannt, dass der Film „Falsche Bewegung“ aus dem Jahr 1975 vorerst nicht mehr öffentlich zugänglich sein wird. Streaming-, TV- und Vertriebspartner wurden angewiesen, den Film aus ihren Angeboten zu entfernen. Auslöser ist eine Szene, in der Nastassja Kinski mit nacktem Oberkörper zu sehen ist – gedreht, als sie 13 Jahre alt war.
Kinski forderte seit Jahren, dass die Szene aus dem Film verschwindet. Nun reagierte Wenders.
Wenders entschuldigt sich ohne Wenn und Aber

In einer öffentlichen Erklärung bat der Regisseur Nastassja Kinski um Verzeihung:
„Als einziger der damals für ‚Falsche Bewegung‘ handelnden Verantwortlichen, der noch da ist, sehe ich, dass Nastassja Kinski damals hätte besser beschützt werden müssen. Dafür bitte ich Dich um Entschuldigung, Nastassja, ohne Wenn und Aber.“
Wim Wenders in einer Stellungnahme seiner Stiftung
Weiter hieß es: „Die vielen Reaktionen, Hinweise und Gespräche der vergangenen Tage haben wesentlich dazu beigetragen, meinen Blick auf die damaligen Ereignisse weiter zu schärfen. Dafür bin ich dankbar.“ Eine Wiederveröffentlichung des Films soll erst nach einer einvernehmlichen Lösung mit Kinski erfolgen.
Bereits beim Deutschen Filmpreis Ende Mai hatte Wenders die Szene verteidigt, sie dann aber relativiert: Er würde sie „heute nie mehr so machen“. Seinem damaligen jungen Ich könne er keinen Vorwurf machen – er habe einen Film in seiner Zeit gemacht. Zugleich warf er eine grundsätzliche Frage auf, die die gesamte Filmbranche beschäftigt: „Wie geht man mit Filmerbe um?“
Kinski: „Er hat mich nicht beschützt“
Nastassja Kinski sprach in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung offen über den Dreh:
„Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war. Es war nun mal der erste Film, er war mein erster Regisseur und er hat mich nicht beschützt.“
Nastassja Kinski gegenüber der Süddeutschen Zeitung
Kinski schaltete Anwalt Christian Schertz ein, der klare Worte fand: „Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen.“ Begründung: Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind. Auch Alice Schwarzer meldete sich zu Wort und forderte Wenders in einem offenen Appell auf: „Höre auf zu reden – und handle!“
Eine Debatte, die die Filmbranche betrifft
Der Fall „Falsche Bewegung“ steht exemplarisch für ein größeres Problem: Wie geht die Gesellschaft mit Filmen um, die nach heutigen Standards inakzeptable Szenen enthalten – aber Teil des kulturellen Gedächtnisses sind? Wenders bat die Deutsche Filmakademie ausdrücklich um eine breite Debatte zu diesem Thema.
| Die wichtigsten Fakten | |
|---|---|
| Film | „Falsche Bewegung“ (1975) |
| Regisseur | Wim Wenders |
| Nastassja Kinski beim Dreh | 13 Jahre alt |
| Strittiger Inhalt | Szene mit nacktem Oberkörper |
| Aktueller Status | Aus allen Auswertungsformen zurückgezogen |
| Nächster Schritt | Einvernehmliche Lösung mit Kinski angestrebt |
Die Entscheidung von Wenders ist ein Signal – auch wenn sie erst nach öffentlichem Druck und anwaltlicher Intervention fiel. Für Nastassja Kinski ist es ein erster Schritt zur Wiedergutmachung einer Verletzung, die sie seit Jahrzehnten beschäftigt.