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Helene Fischer: Diese KI bekommt es mit Gericht zu tun

03.08.2026, 10:24 Uhr

Ein Songtext, keine Vorgabe zu Melodie oder Rhythmus – und trotzdem klang das Ergebnis verblüffend nach einem echten Hit. Genau das ist jetzt einer bekannten KI-Firma vor Gericht zum Verhängnis geworden.

Im Zentrum des Verfahrens: der Song „Atemlos durch die Nacht“ von Helene Fischer. Die Verwertungsgesellschaft GEMA hatte die Musik-KI Suno getestet – mit einem Ergebnis, das nun vor einem Münchner Gericht für Schlagzeilen sorgt.

Der Test, der alles ins Rollen brachte

Suno zählt weltweit zu den führenden Anbietern für KI-generierte Musik: Nutzer:innen geben einen Text-Prompt ein, wenige Sekunden später liefert die KI einen fertigen Song. Der Basisdienst ist kostenlos, ein Abo mit erweiterten Funktionen kostet bis zu 22 Euro im Monat. Mit rund zwei Millionen zahlenden Abonnent:innen weltweit gilt Suno als Marktführer vor Konkurrent Udio.

Um zu prüfen, wie das Modell trainiert wurde, gab die GEMA die Texte von sechs bekannten Hits ein – darunter „Atemlos“, „Daddy Cool“ und „Forever Young“. Zu Melodie, Rhythmus oder Arrangement machte die GEMA bewusst keine Vorgaben. Trotzdem spielte Suno beim „Atemlos“-Text automatisch die Melodie des Original-Songs von Helene Fischer.

Helene Fischer performt live im Olympiastadion Berlin während ihrer 360°-Tour
Helene Fischer live im Olympiastadion Berlin, 360-Tour, 13.06.2026. Foto: IMAGO / Berlinfoto

Das Urteil des Landgerichts München I

Für die vorsitzende Richterin Elke Schwager war das kein Zufall. Das Landgericht München I entschied in einem weltweit beachteten Pilotverfahren, dass Suno die Urheberrechte der Komponist:innen verletzt hat und den von der GEMA vertretenen Kunstschaffenden Schadensersatz zahlen muss.

Der reproduzierbare Output von Suno lasse sich angesichts der Komplexität und Länge der Musikstücke nicht durch Zufall erklären – das KI-Modell habe ganze Songs offenbar „memorisiert“.

Begründung des Landgerichts München I, laut taz.de

Die Kernpunkte der Urteilsbegründung

  • Schon das Speichern der Songs im KI-Modell gilt als unerlaubte Vervielfältigung.
  • Auch jede einzelne Ausgabe eines Songs an Nutzer:innen verletzt demnach das Urheberrecht.
  • Sunos Argument, allenfalls die Nutzer:innen seien verantwortlich, ließ das Gericht nicht gelten – im GEMA-Test gab es schließlich keine Vorgaben zur Melodie.
  • Auch die EU-Ausnahme für Data-Mining schützt Suno nicht: Sie erlaubt die abstrakte Analyse von Musik, nicht aber die vollständige Vervielfältigung eines Werks.
  • Weil das KI-Training in den USA stattfand, prüfte das Gericht zusätzlich US-Recht – doch selbst die dortige „Fair Use“-Regel deckt das kostenlose Speichern kompletter Songs nicht ab.
Helene Fischer zu Gast in der NDR Talk Show in Hamburg
Helene Fischer bei der NDR Talk Show, Hamburg, 01.05.2026. Foto: IMAGO / Fotostand (Meyer)

Der Fall im Überblick

Details Angaben
Klägerin GEMA
Beklagte Suno Inc. (USA)
Gericht Landgericht München I
Urteil verkündet 31. Juli 2026
Betroffener Fischer-Song „Atemlos durch die Nacht“
Weitere getestete Songs „Daddy Cool“, „Forever Young“ u.a.
Schadensersatzhöhe noch nicht festgelegt

Kein Einzelfall: Schon einmal ist ein KI-Anbieter in München unterlegen

Das Suno-Urteil ähnelt einer Entscheidung desselben Gerichts vom November 2025: Damals stellte das Landgericht München I fest, dass ChatGPT-Betreiber OpenAI unerlaubt Liedtexte unter anderem von Herbert Grönemeyer zum Training seiner KI genutzt hatte. Über die Berufung von OpenAI hat das Oberlandesgericht München bislang noch nicht entschieden. Die Richterin im Suno-Verfahren verwies laut taz-Bericht ausdrücklich auf diesen Präzedenzfall und empfahl den Parteien zunächst eine gütliche Einigung.

Neu am Suno-Urteil ist, dass es erstmals um Musik statt um Texte geht – und dass auch der Trainingsvorgang selbst für rechtswidrig erklärt wurde. Rechtsexpert:innen werten das Urteil als weltweit ersten bindenden Nachweis einer Lizenzpflicht für das Training von Musik-KI.

Wie es für Helene Fischer und die Branche weitergeht

Wie hoch der Schadensersatz konkret ausfällt, hat das Gericht noch nicht entschieden. Die GEMA fordert für die von ihr vertretenen Komponist:innen eine angemessene Beteiligung an den Einnahmen von Suno – bei Klageeinreichung war Anfang des Jahres von rund 30 Prozent die Rede. Für Helene Fischer und zahlreiche andere Musikschaffende dürfte das Urteil dennoch schon jetzt ein wichtiges Signal sein: Wer KI-Songs mit geschützter Musik trainiert, kommt künftig nicht mehr ohne Lizenz davon.

Ob und wie sich das auf zukünftige Auftritte oder Ticketpreise auswirkt, ist offen. Fest steht: Der Rechtsstreit zwischen GEMA und Suno dürfte nicht der letzte seiner Art bleiben.

Von: Julian Weber bearbeitet mit KI

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